Medizinrecht - RA Mösch

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Tätigkeitsschwerpunkt Medizinrecht

Meine Mandanten sind in erster Linie Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Zahnärzte, Gemeinschaftspraxen und MVZ- Träger.
 
Entsprechend berate ich in allen zulassungsrechtlichen Fragen, vertrete und berate in sämtlichen Fragen von Nachbesetzungsverfahren, Anstellung, Job-sharing sowie Praxiskauf und Praxisverkauf.
 
Besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit und Beratungsleistungen ist die Gestaltung von maßgeschneiderten Kooperationsverträgen.
 
Die durch zahlreiche Gesetzesänderungen neu geschaffenen Möglichkeiten ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kooperationen (siehe hierzu mein aktueller Beitrag für die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung) bieten erhebliches Gestaltungspotential für alle niedergelassenen Leistungserbringer, die den formalen und wirtschaftlichen Bestand ihrer Praxen, gerade in überversorgten Planungsbereichen langfristig sichern wollen.
 
Meine Beratung und entsprechende Vertragsgestaltung erstreckt sich dabei nicht nur auf vertragsarztrechtliche Gesichtspunkte, sondern orientiert sich insbesondere an den individuellen Praxisvoraussetzungen und Zielvorstellungen der Mandanten sowie der Berücksichtigung und Optimierung betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Aspekte.
 
Durch meine langjährige Tätigkeit in diesem Bereich sind mir die typischen rechtlichen Problembereiche ebenso vertraut wie die Wünsche, Sorgen und Nöte der niedergelassenen Leistungserbringer.
 
Dies gilt ebenso für die Einschätzung und Berücksichtigung der aktuellen Entscheidungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bzw. des für Berlin zuständigen Zulassungsausschusses. 
 
 
 
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